Um einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen zu können, bedarf es einer Vielzahl von Hilfsmitteln. Doch nicht alle Hilfsmittel müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.
Wird die Versorgung von Angehörigen oder einem Pflegedienst zuhause geleistet, kann ein Teil der monatlichen finanziellen Aufwendungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
So genannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu einer Summe von 40 Euro pro Monat über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter
Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1).
Pflegemittel zum Verbrauch sind:
Ist die Genehmigung durch Ihre Pflegeversicherung ergangen, steht einer monatlichen Versorgung unsererseits nichts mehr im Wege - ganz individuell, Ihrem Bedarf angepasst und ohne „festgeschnürte Monatspakete“!